„Ein Fall von 50.000 und 1,3 Millionen Euro: Trinkgeld oder Steuerfall?“
In der Welt der Finanzen und Steuern erscheint es manchmal, als ob die Grenzen zwischen verschiedenen Arten von Einkommen verschwimmen. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Finanzgerichts (FG) Köln bringt Licht ins Dunkel, speziell was die Definition von Trinkgeld betrifft. Im Mittelpunkt stehen hier zwei bemerkenswerte Fälle, in denen Prokuristen eines Unternehmens einmal 50.000 Euro und ein anderes Mal sogar 1,3 Millionen Euro erhielten. Die brisante Frage: Sind solch hohe Summen als Trinkgeld anzusehen und damit steuerfrei?
Die Urteile des FG Köln (Urt. v. 14.12.2022, Az. 9 K 2507/20 und 9 K 2814/20) sind eindeutig. Diese hohen Zahlungen können nicht als steuerfreie Trinkgelder klassifiziert werden. Was viele überraschen mag: Die Prokuristen behaupteten, die Summen seien im Zusammenhang mit Beteiligungsveräußerungen „freiwillig und ohne Rechtsanspruch“ zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt worden – ein Versuch, sie unter die juristische Definition von Trinkgeldern zu subsumieren.
Das Finanzamt sah das jedoch anders und behandelte die Zahlungen als steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die Begründung: Freiwillige Sonderzahlungen von konzernverbundenen Unternehmen fallen nicht unter die Kategorie steuerfreier Trinkgelder. Trotz einer Gesetzesänderung im Jahr 2002, die die Freibetragsgrenze für Trinkgeld abschaffte, steht aus Sicht des Finanzamts die Höhe der Zahlungen einer Klassifizierung als Trinkgeld entgegen.
Das FG Köln stützt diese Ansicht und weist darauf hin, dass trotz der Gesetzesänderung eine Grenze erreicht wird. Es hebt hervor, dass Trinkgelder traditionell an Berufe mit niedrigerem Einkommen wie Kellner, Taxifahrer oder Friseure gezahlt werden und normalerweise geringe Beträge umfassen. Im Gegensatz dazu sind hohe Geldgeschenke oder Arbeitsentgelte nicht als Trinkgelder im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen.
Dieser Fall ist ein Beispiel dafür, wie komplex die steuerliche Behandlung von Zahlungen sein kann und wie wichtig es ist, die Grenzen zwischen verschiedenen Arten von Einkommen zu verstehen. Er zeigt deutlich, dass auch in der Welt der Steuern und Finanzen manchmal der gesunde Menschenverstand regiert: Ein Trinkgeld in Höhe von mehreren hunderttausend oder gar Millionen Euro erscheint doch recht unwahrscheinlich.
Hier das Urteil zum nachlesen: https://openjur.de/u/2478665.html