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Neue steuerliche Regelungen für das Homeoffice ab 2023

Neue steuerliche Regelungen für das Homeoffice ab 2023

Die Corona-Pandemie hat in Verbindung mit der fortschreitenden Digitalisierung die Arbeitslandschaft nachhaltig verändert. In vielen Branchen ist das partielle Arbeiten von Zuhause, bekannt als Homeoffice, zur Normalität geworden. Dies hat den Gesetzgeber dazu veranlasst, Anpassungen im Bereich der steuerlichen Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitsplätzen vorzunehmen.

Die Kernpunkte der Neuregelungen ab 2023 sind:

  1. Wahlrecht bei Raumkosten: Erwerbstätige, die ihr Homeoffice als Hauptarbeitsplatz nutzen, erhalten ab 2023 ein Wahlrecht. Sie können entweder tatsächlich angefallene Kosten in voller Höhe oder eine Jahrespauschale von 1.260 EUR steuerlich geltend machen. Wichtig ist hierbei, dass bei der Jahrespauschale keine detaillierten Raumkosten nachgewiesen werden müssen. Es gibt jedoch Anpassungen, wenn das Arbeitszimmer nicht das gesamte Jahr über genutzt wurde.

  2. Tagespauschale: Erwerbstätige, die kein festes häusliches Arbeitszimmer haben, können ab 2023 eine Tagespauschale von 6 EUR (maximal 1.260 EUR pro Jahr) beanspruchen. Das bedeutet, für jeden Tag, an dem überwiegend von zu Hause aus gearbeitet wurde und kein externer Arbeitsplatz besucht wurde, kann dieser Betrag abgesetzt werden. Diese Regelung gilt auch, wenn zuhause lediglich am Küchentisch oder in einer Arbeitsecke gearbeitet wird.

Es ist essenziell zu verstehen, dass es ab 2023 eine klare Unterscheidung zwischen der Jahrespauschale (für fest eingerichtete häusliche Arbeitszimmer) und der Tagespauschale (für flexibles Homeoffice ohne festen Arbeitsplatz) gibt.

Die neuen Regelungen berücksichtigen die aktuellen Gegebenheiten der Arbeitswelt besser und bieten den Arbeitnehmern mehr Flexibilität bei der steuerlichen Geltendmachung ihrer Homeoffice-Kosten.

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