Die Digitalisierung und die damit einhergehenden flexiblen Arbeitsmodelle sind heute Realität. Das Homeoffice hat sich, nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie, fest in unserem Arbeitsalltag etabliert. Doch wie verhält es sich, wenn man in einem Land wohnt und in einem anderen arbeitet? Für Grenzgänger gibt es hier wichtige Neuerungen.
Ein neues Übereinkommen für mehr Homeoffice-Flexibilität
Kürzlich wurde ein Abkommen zwischen Deutschland und mehreren anderen Staaten beschlossen, welches die Homeoffice-Regelungen für Grenzgänger betrifft. Kernpunkt dieses Abkommens: Wer grenzüberschreitend arbeitet, kann nun bis zu 50% seiner Arbeitszeit im Homeoffice verbringen, ohne dass sich an der Sozialversicherungspflicht des Landes des Unternehmenssitzes etwas ändert. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber den bisherigen 25%. Diese Regelung, die seit dem 1. Juli 2023 gilt, wird von vielen, darunter auch dem Spitzenverband der Krankenkassen, begrüßt.
Das bedeutet konkret: Eine in Frankreich wohnende Angestellte eines deutschen Unternehmens kann nun beispielsweise zwei Tage pro Woche zu Hause arbeiten, ohne ihre deutsche Sozialversicherung zu verlieren. Das ist eine erhebliche Erleichterung für viele der Zehntausenden von Menschen, die täglich zwischen Deutschland und seinen Nachbarländern pendeln.
Steuerliche Aspekte der grenzüberschreitenden Heimarbeit
Auch in steuerlicher Hinsicht ergeben sich durch grenzüberschreitendes Arbeiten im Homeoffice Fragen. In der Regel wird das Einkommen im Land besteuert, in dem man arbeitet. Allerdings gibt es verschiedene Doppelbesteuerungsabkommen, je nachdem, zwischen welchen Ländern gependelt wird. Während der Corona-Pandemie wurden Übergangsvereinbarungen getroffen, die die steuerlichen Aspekte des Homeoffice vereinfachten. Diese sind jedoch 2022 ausgelaufen.
Einige Länder, wie Niederlande, Belgien und Luxemburg, besteuern das Einkommen, wenn auch nur an wenigen Tagen im Jahr im Homeoffice gearbeitet wird. Luxemburg stellt hier eine Ausnahme dar, da bis zu 19 Homeoffice-Tage für die Besteuerung unschädlich sind. Diese Zahl wird voraussichtlich ab 2024 auf 34 Tage erhöht. Mit Ländern wie Frankreich, Österreich und der Schweiz gibt es Sonderregelungen für Grenzgänger, die die Besteuerung im Wohnsitzland vorsehen.
Wichtig für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Bei grenzüberschreitendem Arbeiten im Homeoffice ist es entscheidend, sich über die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zu informieren. Es ist ratsam, eine lohnsteuerliche Anrufungsauskunft einzuholen, um sicherzugehen, dass alle steuerlichen Aspekte korrekt behandelt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neuen Regelungen mehr Flexibilität und Sicherheit für Grenzgänger bieten, die im Homeoffice arbeiten möchten. Dies ist ein positiver Schritt in Richtung einer modernen und zukunftsorientierten Arbeitswelt.