Die Weihnachtszeit bietet eine großartige Gelegenheit, Ihre Mitarbeiter mit besonderen Gesten zu würdigen. Erfahren Sie, wie Sie dies tun können, ohne steuerliche Bedenken zu haben!
Feiern Sie Weihnachten mit einem 110€-Freibetrag:
Pro Jahr sind zwei Betriebsveranstaltungen mit einem Freibetrag von 110€ pro Person möglich. Solange die Kosten unter diesem Betrag bleiben und die Veranstaltung für alle zugänglich ist, bleibt das Geschenk steuerfrei. Überschreitungen können jedoch mit einer 25%igen Pauschalsteuer belegt werden. Freuen Sie sich darauf, dass der Freibetrag im Jahr 2024 auf 150€ angehoben werden soll! (Im aktuell noch diskutierten Wachstumschancengesetz ist geplant, Zuwendungen an Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen von 110 € auf 150 zu erhöhen.)
50€-Freigrenze für Sachbezüge:
Falls Sie Ihren Mitarbeitern zu Weihnachten etwas schenken möchten, aber keine Betriebsveranstaltung stattfindet, können Sie den steuerfreien Sachbezug von bis zu 50€ nutzen. Sogar Gutscheine fallen unter diese Regelung, während reine Geldgeschenke wie normaler Lohn besteuert werden. Beachten Sie, dass die Überschreitung dieser Grenze zur Steuerpflicht des Gesamtbetrags führt.
Aufmerksamkeitsgeschenke bis zu 60€:
Die 60€-Freigrenze gilt nur für persönliche Anlässe und nicht für Weihnachten. Ein Weihnachtsgeschenk im Rahmen einer Betriebsfeier kann jedoch in den 110€-Freibetrag einbezogen werden, um Steuerfreiheit zu gewährleisten.
Umsatzsteuer und Betriebsgeschenke:
In Bezug auf die Umsatzsteuer gibt es keine gesonderte Regelung. Normalerweise ist kein Vorsteuerabzug bei Geschenken für private Zwecke möglich, wenn die Geschenke jedoch betrieblich motiviert sind, kommt ein Vorsteuerabzug in Frage kommen. Hier ist wichtig, dass die o.g. Freigrenzen eingehalten werden.
Was Sie noch wissen sollten:
Die Finanzverwaltung sieht Zuwendungen bis zu einer Höhe von 110€ einschließlich Umsatzsteuer pro Mitarbeiter und Betriebsveranstaltung als steuerlich unbedenklich an. Diese Regelung gilt für bis zu zwei solcher Veranstaltungen pro Jahr.
Nutzen Sie diese Tipps, um Ihre Mitarbeiter zu Weihnachten steuerlich optimal zu beschenken und zeigen Sie Ihre Wertschätzung auf eine Weise, die sowohl für Ihr Unternehmen als auch für Ihre Teammitglieder vorteilhaft ist!