Das Wachstumschancengesetz – Ein Sprungbrett für die deutsche Wirtschaft
Am 30.8.2023 setzte das Bundeskabinett einen markanten Schritt in Richtung Fortschritt und Innovation mit der Verabschiedung des Entwurfs für das „Wachstumschancengesetz“. Dieser bringt einige interessante Neuerungen mit sich, darunter die befristete Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter und für Wohngebäude.
Das Hauptziel des „Wachstumschancengesetzes“ ist es, die Liquidität von Unternehmen zu steigern, Investitionsanreize zu bieten und Innovationen zu fördern. Es erkennt die Notwendigkeit an, die Wirtschaft in ihrer Transformation zu unterstützen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken.
Des Weiteren ist geplant, das Steuersystem zu vereinfachen. Besonders hervorzuheben ist hier die gezielte Entlastung kleiner Betriebe von bürokratischen Hürden durch höhere Schwellenwerte und Pauschalen.
Hier die wesentlichen steuerlichen Neuerungen für 2024 und darüber hinaus. Es gibt spannende Änderungen im Bereich der Einkommens- und Umsatzsteuer sowie ein neues Gesetz zur Klimaschutzförderung:
1. Einkommenssteuer
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Vermietung und Verpachtung: Eine Steuerfreigrenze von 1.000 EUR wird eingeführt, um die Bürokratie zu reduzieren.
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Geschenke: Die Obergrenze, bis zu welcher Geschenke als Betriebsausgaben abgezogen werden können, wird von 35 EUR auf 50 EUR angehoben.
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Elektrofahrzeuge: Die private Nutzung von betrieblichen E-Fahrzeugen wird steuerlich begünstigt, indem der maximal zulässige Bruttolistenpreis von 60.000 EUR auf 80.000 EUR erhöht wird.
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Geringwertige Wirtschaftsgüter: Die sofortige Abschreibungsgrenze steigt von 800 EUR auf 1.000 EUR. Zudem wird die Sammelpostenregelung für Anlagevermögenswerte angepasst.
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Degressive Abschreibung: Sie wird befristet für bestimmte Wirtschaftsgüter wieder eingeführt und erstreckt sich auch auf Wohngebäude.
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Sonderabschreibung: Unternehmen können bis zu 50% der Investitionskosten als Sonderabschreibung geltend machen.
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Betriebsveranstaltungen: Der Freibetrag steigt von 110 EUR auf 150 EUR pro Veranstaltung und Teilnehmer.
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Dezemberhilfe 2022: Auf die Besteuerung der Hilfen für Erdgas wird verzichtet.
2. Investitionen im Klimaschutz
Das neue Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz (KlimaInvPG) fördert Investitionen, die zur Klimaneutralität beitragen. Es gibt spezielle Kriterien, welche Unternehmen und welche Investitionen in Frage kommen. Im Kern können Unternehmen eine Prämie von 15% auf Investitionen von bis zu 200 Mio. EUR erhalten.
3. Umsatzsteuer
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Verfahrenspfleger: Ihre Tätigkeit wird zukünftig von der Umsatzsteuer befreit.
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eRechnung: Es wird Vorschriften zur obligatorischen Verwendung der eRechnung geben, die den Umfang dieses Beitrags überschreiten.
Insgesamt deuten diese Änderungen auf eine Vereinfachung und Entlastung für Unternehmen und Bürger hin, insbesondere im Kontext von E-Mobilität und Klimaschutz. Dies sollte sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen zugutekommen und die ökologische Transformation der Wirtschaft fördern.